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Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden

07.12.2016

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Jahresabschluss muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres offengelegt werden.

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss einreichen und veröffentlichen müssen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Jahresabschluss muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres eingereicht werden.

Diese Unternehmen müssen mit Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie ihren Jahresabschluss nicht einreichen.

Für Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten (Bilanzsumme bis 350.000 ?, Umsatzerlöse bis 700.000 ? und durchschnittlich 10 beschäftigte Arbeitnehmer) sieht das Gesetz Erleichterungen vor:

Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Anhang erstellen. Hierfür müssen bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen sein:

  • Angaben zu den Haftungsverhältnissen
  • Angaben zu den Vorschüssen oder Krediten, die an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Beirats oder Aufsichtsrats gewährt wurden
  • Angaben zu den eigenen Aktien der Gesellschaft (bei einer Aktiengesellschaft).
  • Zusätzliche Angaben, wenn der Abschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt.

Zudem werden Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt.

Zwischen Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz kann gewählt werden. Die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers ist auch für die Hinterlegung vorgeschrieben.

Das Bundesamt für Justiz wird die Kapitalgesellschaften und auch die GmbH & Co. KGs von Amts wegen auffordern, den Jahresabschluss für nach dem 31. Dezember 2014 begonnene Geschäftsjahre innerhalb von sechs Wochen einzureichen und ein Ordnungsgeld androhen. Mit der Anforderung ist gleichzeitig eine Mahngebühr fällig, die auch nach verspäteter Einreichung nicht erlassen bzw. angerechnet wird.

Siehe auch

Bilanz

Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens und bildet den finanziellen Status zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Sie listet das Vermögen eines Unternehmens auf, einschließlich Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst langlebige Vermögenswerte, die das Unternehmen zur langfristigen Nutzung erwirbt, wie Grundstücke, Gebäude oder Maschinen. Das Umlaufvermögen hingegen besteht aus kurzfristigen Vermögenswerten, wie Bargeld, Forderungen oder Vorräte, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Bargeld umgewandelt werden. In einem zweiten Teil der Bilanz werden die Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens aufgeführt. Diese Posten repräsentieren die Quellen der Finanzierung des Unternehmens. Die Schulden stellen die Verbindlichkeiten dar, die das Unternehmen gegenüber Dritten hat, während das Eigenkapital den Anteil repräsentiert, der den Eigentümern des Unternehmens gehört. Unternehmen bestimmter Rechtsformen oder Größen sind gesetzlich verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Diese Bilanzpflicht dient der Transparenz und ermöglicht es den Interessenten, darunter Investoren, Kreditgebern und Lieferanten, die finanzielle Gesundheit und Stabilität des Unternehmens zu beurteilen.