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Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug bei Gebäudesanierung

06.12.2016

Die Rechtsprechung hat den Begriff der ?Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen? konkretisiert.

Die Rechtsprechung hat den Begriff der ?Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen? konkretisiert.

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 % der Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) des Gebäudes übersteigen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten, typische Schönheitsreparaturen gehörten zu den ?anschaffungsnahen? Herstellungskosten. Der BFH verhindert insoweit den sofortigen Werbungskostenabzug, weil solche Maßnahmen das Gebäude erst betriebsbereit, d. h. vermietbar machen.

Hinweis: Aufwendungen für Erhaltungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfallen, wie etwa Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen, können indes als sofort abzugsfähige Werbungskosten berücksichtigt werden.

Siehe auch

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verkehrsteuer, die den privaten und öffentlichen Verbrauch besteuert. Sie wird in der Regel auf den Endverbraucher umgelegt und wirtschaftlich von ihm getragen. Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben und trägt zur Finanzierung des Staates bei. In Deutschland beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz 19 %, während für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Satz von 7 % gilt. Zu den ermäßigt besteuerten Gütern gehören beispielsweise Lebensmittel, Bücher oder Medikamente. Die Umsatzsteuer wird entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette erhoben. Jeder Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze erzielt, ist verpflichtet, die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen und diese an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig hat der Unternehmer auch das Recht, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, sofern er selbst Vorleistungen für sein Unternehmen erbracht hat. Die Umsatzsteuer ist somit ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und trägt zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und Leistungen bei.