ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III PLUS
Treffen nachfolgende Kriterien auf Sie zu, möchten wir Sie bitten, mit uns in Kontakt zu treten (falls nicht bereits geschehen). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Mithilfe benötigten. Aus organisatorischen Gründen ist eine automatische Prüfung im Einzelfall nicht möglich.
Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis September 2021.
Antragsberechtigung:
Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt, die folgendes Kriterium erfüllen:
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 (bspw. der Monat Juli 2021 wird mit dem Monat Juli 2019 verglichen)
- Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
- Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2020 gegründet wurden und
- Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb.
- 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent