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Kündigungsschutzgesetz – Fristen und Regelungen

Das Kündigungsschutzgesetz regelt die Fristen und Regelungen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Es legt fest, unter welchen Bedingungen eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist und welche Fristen dafür einzuhalten sind.

Für Arbeitnehmer gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn sie länger als sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind. Arbeitgeber müssen darüber hinaus eine Kündigungsschutzklage begründen und darlegen, warum das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.

Es gibt aber auch Besonderheiten für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. In diesen Fällen gelten verkürzte Kündigungsfristen und es besteht eine Befreiung von der Pflicht zur Durchführung von Kündigungsschutzprozessen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Gesetze und Regelungen gibt, die für Kündigungen gelten, und es ist ratsam, sich an Ihre Steuerberatung in Neuburg zu wenden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.