Rechtsbehelf
Rechtsbehelf ist ein anderes Wort für Einspruch. Rechtsbehelf ist in Deutschland der Oberbegriff zu Rechtsmittel. Meist werden Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst.
Rechtsbehelf ist ein anderes Wort für Einspruch. Rechtsbehelf ist in Deutschland der Oberbegriff zu Rechtsmittel. Meist werden Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst.