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Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung, gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), ist besonders für kleine Unternehmen und Selbständige eine attraktive Option zur Gewinnermittlung. Sie ermöglicht eine relativ unkomplizierte und kostengünstige Buchführung, da sie weniger aufwendig ist als beispielsweise die doppelte Buchführung mit Bilanzierung. Dabei werden im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung die Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz zwischen diesen beiden Posten stellt den Gewinn oder Verlust dar.

Allerdings sind bei der Anwendung der Einnahme-Überschuss-Rechnung einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere erfolgt die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, das heißt, sie werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Trotz seiner Einfachheit erfordert das Verfahren somit eine sorgfältige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Es ist daher wichtig, dass Selbständige und Kleinunternehmer, die diese Methode anwenden, sich gut über die spezifischen Anforderungen informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen.