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Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine Gewinnermittlungsart und in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. Sie ist die einfachste Gewinnermittlungsmethode, da bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung einfach die Ausgaben von den Einnahmen jeweils im Zeitpunkt der Bezahlung (es bestehen hierbei jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten) abgezogen werden. Das Ergebnis aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung ist der Gewinn oder Verlust.