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Gesetzentwurf soll Manipulationen von Registrierkassen verhindern

13.07.2016

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an Registrierkassen, bzw. an den digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:

Gesetzentwurf gegen Manipulation von Registrierkassen

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an Registrierkassen, bzw. an den digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:

  • Eine technische Sicherung wird vorgeschrieben. Dies verhindert ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern dass ein unerkanntes Löschen oder Ändern der Kassenaufzeichnungen, also eine Manipulation der Registrierdaten unmöglich wird. Die vorgelegte Verordnung sieht dafür z.B. Sicherheitsmodule, Speichermedien, elektronische Archivierungen, digitale Schnittstellen und die Protokollierung der Aufzeichnungen vor.
  • Weiter um Manipulation von Registrierkassen zu verhindern, wird eine Kassen-Nachschau eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist eine Art Betriebsprüfung, die unangekündigt erfolgt. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren Erfassung in der Büchführung wird dabei überprüft.
  • Verstöße gegen die Sicherungspflicht und Manipulationen an den Registrierkassen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 ? geahndet werden

Nach diesem Entwurf sollen die Gesetzesregelungen, die die Manipulation von Registrierkassen künftig verhindern sollen, erst ab dem 1. Januar 2019 gelten.

Achtung: Schon ab dem 1. Januar 2017 müssen elektronische Kassen oder Taxameter alle Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Dafür sind manche Kassen oder Taxameter nachzurüsten.

Siehe auch

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung, auch bekannt als Außenprüfung, ist ein umfassendes Verfahren, das eine gründliche Überprüfung aller Steuerarten und der gesamten Buchführung eines Unternehmens durch das Finanzamt oder andere Steuerbehörden beinhaltet. Dieser Prozess ermöglicht es den Behörden, sicherzustellen, dass das Unternehmen seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt und dass alle steuerlich relevanten Sachverhalte ordnungsgemäß erfasst und gemeldet werden. Neben der Betriebsprüfung gibt es andere Formen der steuerlichen Überprüfung. Die betriebsnahe Veranlagung konzentriert sich beispielsweise auf einzelne Sachverhalte, wie die Überprüfung der Berechtigung und Nutzung eines Arbeitszimmers im privaten Wohnraum des Steuerpflichtigen. Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird spezifisch die korrekte Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer durch das Unternehmen untersucht, wohingegen bei einer Umsatzsteuernachschau diese Prüfung ohne vorherige Ankündigung erfolgt, was dem Finanzamt einen unmittelbaren Einblick in den tatsächlichen Geschäftsbetrieb ermöglicht. Zollprüfungen hingegen betreffen in der Regel Unternehmen aus bestimmten Branchen wie der Gastronomie und dem Bausektor, bei denen spezielle Zollbestimmungen zur Anwendung kommen. Bei all diesen Prüfungen geht es darum, die ordnungsgemäße Einhaltung der jeweiligen Steuer- und Zollvorschriften sicherzustellen. In allen Fällen kann die Betriebsprüfung und andere Formen von Prüfungen zu Korrekturen in der Steuerfestsetzung führen und im Falle von Verstößen zu finanziellen Nachforderungen oder Bußgeldern. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten ernst nehmen und ihre Buchführung sorgfältig führen.