Gesetzentwurf soll Manipulationen von Registrierkassen verhindern
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an Registrierkassen, bzw. an den digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:
Gesetzentwurf gegen Manipulation von Registrierkassen
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen Regelungen sollen Manipulationen an Registrierkassen, bzw. an den digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:
- Eine technische Sicherung wird vorgeschrieben. Dies verhindert ein Überschreiben der Daten in Registrierkassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur noch elektronische Registrierkassen erlaubt sind, sondern dass ein unerkanntes Löschen oder Ändern der Kassenaufzeichnungen, also eine Manipulation der Registrierdaten unmöglich wird. Die vorgelegte Verordnung sieht dafür z.B. Sicherheitsmodule, Speichermedien, elektronische Archivierungen, digitale Schnittstellen und die Protokollierung der Aufzeichnungen vor.
- Weiter um Manipulation von Registrierkassen zu verhindern, wird eine Kassen-Nachschau eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist eine Art Betriebsprüfung, die unangekündigt erfolgt. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren Erfassung in der Büchführung wird dabei überprüft.
- Verstöße gegen die Sicherungspflicht und Manipulationen an den Registrierkassen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 ? geahndet werden
Nach diesem Entwurf sollen die Gesetzesregelungen, die die Manipulation von Registrierkassen künftig verhindern sollen, erst ab dem 1. Januar 2019 gelten.
Achtung: Schon ab dem 1. Januar 2017 müssen elektronische Kassen oder Taxameter alle Einzelumsätze aufzeichnen und für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Dafür sind manche Kassen oder Taxameter nachzurüsten.