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Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeiten

07.12.2016

Eine Entschädigungszahlung an einen Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Eine Entschädigungszahlung an einen Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um Mehrarbeitsleistungen eines Feuerwehrmanns. Dieser hatte Überstunden über mehrere Jahre nicht mit Freizeitausgleich verrechnet, sondern einen finanziellen Ausgleich verlangt. Die zuständige Gemeinde leistete daraufhin eine Ausgleichszahlung für die in sechs Jahren geleisteten Überstunden.

Der Feuerwehrmann vertrat die Auffassung, dass hier nicht steuerbarer Schadensersatz vorläge. Das Gericht folgte dem nicht und stellte klar, dass zu den steuerbaren Einkünften alle Einnahmen zählen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Entgelt für Arbeitszeiten gezahlt wird, die in rechtswidriger Weise überschritten wurden.

Siehe auch

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.