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Elterngeld mindert als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähige Unterhaltsaufwendungen in voller Höhe

13.07.2016

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster mindert das Elterngeld für eine unterstützte Person in voller Höhe berücksichtigungsfähige außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster mindert das Elterngeld für eine unterstützte Person in voller Höhe berücksichtigungsfähige außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person. Dadurch ist auch der Sockelbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 € monatlich bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu berücksichtigen.

Hintergrund dieses Urteils waren Unterstützungsleistungen eines Vaters für sein mit der Kindsmutter zusammenlebendes Kind. Das Finanzamt kürzte die von ihm als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen nicht nur um die den Sockelbetrag des Elterngelds übersteigenden Beträge, sondern auch um den Sockelbetrag selbst.

Das Finanzgericht folgte dieser Beurteilung, obwohl seine Entscheidung damit im Widerspruch zur Rechtsauffassung einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main steht.

Siehe auch

Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) fungiert als eine zentrale Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Sie hat die Aufgabe, die Finanzämter in ihrem Zuständigkeitsbereich zu steuern, zu koordinieren und zu unterstützen. Die OFD ist in der Regel für mehrere Finanzämter zuständig und übernimmt dabei wichtige Aufgaben wie die Kontrolle der Haushaltsführung, die Personalverwaltung, die Fachaufsicht sowie die Durchführung von Schulungen und Fortbildungen für die Beschäftigten der Finanzämter. Darüber hinaus wirkt die Oberfinanzdirektion bei der Weiterentwicklung des Steuerrechts mit und nimmt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung steuerlicher Vorgaben auf Landesebene ein. Die Oberfinanzdirektion ist der Landesfinanzbehörde unterstellt und bildet eine Verbindung zwischen der Landesverwaltung und den einzelnen Finanzämtern. Sie trägt dazu bei, eine einheitliche und effiziente Steuerverwaltung im jeweiligen Land sicherzustellen. Die OFD ist dabei eine wichtige Schnittstelle zwischen der Landesfinanzbehörde und den Finanzämtern vor Ort, indem sie als Bindeglied fungiert und die einheitliche Anwendung von steuerrechtlichen Vorgaben sicherstellt. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Überwachung der Finanzverwaltung, die Prüfung der Arbeitsergebnisse der Finanzämter sowie die Sicherstellung der rechtlichen Standards und Qualitätsstandards in der Steuerverwaltung.