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Zulässigkeit der Passivierung einer mit Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeit in Liquidationsschlussbilanz

09.11.2015

Eine GmbH hatte in ihrer Bilanz ein Gesellschafterdarlehen von 18 Mio. ? passiviert. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung war hierfür der sog. Rangrücktritt vereinbart.

Eine GmbH hatte in ihrer Bilanz ein Gesellschafterdarlehen von 18 Mio. ? passiviert. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung war hierfür der sog. Rangrücktritt vereinbart. Danach trat der Anspruch auf Darlehensrückzahlung hinter alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der übrigen Gläubiger zurück. Zahlungen auf das Darlehen sollten lediglich aus einem künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Schulden übersteigenden Vermögen der GmbH zu leisten sein.

Als die GmbH liquidiert werden sollte, war sie sich über die bilanzielle Behandlung des Gesellschafterdarlehens nicht sicher. Im Rahmen eines Antrags auf verbindliche Auskunft wollte sie vom Finanzamt wissen, ob das Darlehen in der Liquidationsschlussbilanz weiter passiviert werden dürfe. Falls nicht, entstand nämlich ein Ertrag von 18 Mio. ?, der zu Steuerbelastungen führen konnte. Das Finanzamt teilte mit, dass die Darlehensverbindlichkeit nicht mehr als Schuld auszuweisen sei, weil sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfüllt werden könne.

Die Frage der Richtigkeit der Auskunft musste schließlich vom Bundesfinanzhof entschieden werden, der aber in diesem Verfahrensstadium nur darüber entscheiden durfte, ob sie offensichtlich fehlerhaft war. Nach seiner Auffassung war die rechtliche Einordnung des Sachverhalts durch das Finanzamt aber in sich schlüssig und nicht offensichtlich fehlerhaft.

Siehe auch

Bilanz

Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens und bildet den finanziellen Status zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Sie listet das Vermögen eines Unternehmens auf, einschließlich Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst langlebige Vermögenswerte, die das Unternehmen zur langfristigen Nutzung erwirbt, wie Grundstücke, Gebäude oder Maschinen. Das Umlaufvermögen hingegen besteht aus kurzfristigen Vermögenswerten, wie Bargeld, Forderungen oder Vorräte, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Bargeld umgewandelt werden. In einem zweiten Teil der Bilanz werden die Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens aufgeführt. Diese Posten repräsentieren die Quellen der Finanzierung des Unternehmens. Die Schulden stellen die Verbindlichkeiten dar, die das Unternehmen gegenüber Dritten hat, während das Eigenkapital den Anteil repräsentiert, der den Eigentümern des Unternehmens gehört. Unternehmen bestimmter Rechtsformen oder Größen sind gesetzlich verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Diese Bilanzpflicht dient der Transparenz und ermöglicht es den Interessenten, darunter Investoren, Kreditgebern und Lieferanten, die finanzielle Gesundheit und Stabilität des Unternehmens zu beurteilen.

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.