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Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen

09.11.2015

Ein Ingenieurbüro für Bautechnik in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach dem Einkommensteuergesetz.

Ein Ingenieurbüro für Bautechnik in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach dem Einkommensteuergesetz. In ihrer Bilanz auf den 31. Dezember 2000 aktivierte sie unfertige Leistungen in Höhe von 8,5 Mio. DM und passivierte erhaltene Anzahlungen in Höhe von rd. 11 Mio. DM als Verbindlichkeiten, da sie davon ausging, dass insoweit eine Gewinnrealisierung noch nicht eingetreten sei. Nach einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass ein wesentlicher Teil der Leistungen, die die KG in ihrer Bilanz als unfertige Leistungen ausgewiesen hatte, bereits wirtschaftlich erfüllt und der Gewinn auch insoweit realisiert sei. Für mögliche Belastungen durch Restarbeiten und Planungsfehler setzte es eine Rückstellung in Höhe der Differenz zwischen den Honorarforderungen und den erhaltenen Anzahlungen an und erhöhte den Gesamthandsgewinn der KG auf rd. 4 Mio. DM.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren.

Die Erhöhung des Gesamthandsgewinns der KG für das Streitjahr 2000 war rechtmäßig, da der festgestellte Gewinn zum Abschlussstichtag bereits in voller Höhe realisiert worden war. Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen wirtschaftlich erfüllt hat und ihm die Forderung auf die Zahlung so gut wie sicher ist. Eine Dienst- oder Werkleistung ist wirtschaftlich erfüllt, wenn sie - abgesehen von unwesentlichen Nebenleistungen - erbracht worden ist. Nach HOAI in der im Streitjahr geltenden Fassung hatte der Werkunternehmer in angemessenen zeitlichen Abständen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen für bereits nachgewiesene Leistungen.

Siehe auch

Außenprüfung

Die Außenprüfung, häufig auch als Betriebsprüfung bekannt, ist ein umfassendes Verfahren zur Überprüfung aller Steuerarten, der Buchführung und der Jahresabschlüsse eines Unternehmens durch das Finanzamt oder andere zuständige Behörden. Sie dient zur Kontrolle der Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten und zur Sicherstellung der korrekten Steuererhebung. Dabei können sowohl die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer als auch andere steuerliche Aspekte untersucht werden. Im Rahmen einer Außenprüfung werden die Buchhaltungsunterlagen und Finanzberichte eines Unternehmens detailliert geprüft. Dabei können die Prüfer Fragen zu Unklarheiten stellen und ggf. Korrekturen verlangen. Die Ergebnisse der Außenprüfung werden in einem Prüfungsbericht festgehalten, und es können Nachforderungen oder sogar Bußgelder resultieren, wenn Steuerverstöße festgestellt werden. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre steuerlichen Pflichten ernst zu nehmen und ihre Buchführung sorgfältig und korrekt zu führen.

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.