Menü

Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei einem angehörigen Arbeitnehmer

09.11.2015

Allein die Möglichkeit, ein Firmenfahrzeug gegen den Willen des Arbeitgebers privat zu nutzen, rechtfertigt noch nicht den Ansatz eines lohnsteuerbaren Nutzungswerts.

Allein die Möglichkeit, ein Firmenfahrzeug gegen den Willen des Arbeitgebers privat zu nutzen, rechtfertigt noch nicht den Ansatz eines lohnsteuerbaren Nutzungswerts.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall auseinander gesetzt, in dem es um die mögliche Privatnutzung eines Arbeitnehmers ging, der gleichzeitig Sohn und potenzieller Nachfolger des Firmeninhabers war. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wurden dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem zur Verfügung gestellten Pkw untersagt. Der Arbeitnehmer selbst war Halter eines privaten Fahrzeugs. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung wurde trotz Vorliegen eines Verbots der privaten Nutzung eine solche unterstellt und der Arbeitslohn des Arbeitnehmers entsprechend erhöht.

Das Gericht hat dies abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die herausgehobene Position des Arbeitnehmers zum Unternehmen alleine nicht ausreicht, um hier eine private Nutzung zu unterstellen. Das Finanzamt muss nachweisen, dass tatsächlich auch eine vertragswidrige private Mitbenutzung vorgelegen hat.

Siehe auch

Außenprüfung

Die Außenprüfung, häufig auch als Betriebsprüfung bekannt, ist ein umfassendes Verfahren zur Überprüfung aller Steuerarten, der Buchführung und der Jahresabschlüsse eines Unternehmens durch das Finanzamt oder andere zuständige Behörden. Sie dient zur Kontrolle der Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten und zur Sicherstellung der korrekten Steuererhebung. Dabei können sowohl die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer als auch andere steuerliche Aspekte untersucht werden. Im Rahmen einer Außenprüfung werden die Buchhaltungsunterlagen und Finanzberichte eines Unternehmens detailliert geprüft. Dabei können die Prüfer Fragen zu Unklarheiten stellen und ggf. Korrekturen verlangen. Die Ergebnisse der Außenprüfung werden in einem Prüfungsbericht festgehalten, und es können Nachforderungen oder sogar Bußgelder resultieren, wenn Steuerverstöße festgestellt werden. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre steuerlichen Pflichten ernst zu nehmen und ihre Buchführung sorgfältig und korrekt zu führen.

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.