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Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für
Investitionsabzugsbeträge

Der Kläger betrieb einen Großhandel mit Altmaterialien und erbte zudem einen
Schrotthandel. Er beantragte Investitionsabzugsbeträge für beide Betriebe, die in der
Summe den Höchstbetrag von 200.000 Euro überschritten. Das beklagte Finanzamt
berücksichtigte jedoch nur den Höchstbetrag. Der Kläger war der Ansicht, dass zwei
unabhängige Betriebe vorliegen würden. Entsprechend seien zwei Höchstbeträge zu
berücksichtigen.