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Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

23.01.2017

Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestags tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen umsatzsteuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann unter unmittelbarer Berufung auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Anspruch genommen werden.

Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestags tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen umsatzsteuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann unter unmittelbarer Berufung auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Anspruch genommen werden.

Nach deutschem Recht wären diese Leistungen nicht steuerfrei. Die entsprechende Befreiungsvorschrift ist auf Schul- und Hochschulunterricht beschränkt. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schließt auch andere Tätigkeiten ein, wenn hier Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die nicht den Charakter reiner Freizeitgestaltung haben.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

Siehe auch

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland. Als höchste Instanz in diesem Bereich übernimmt der Bundesfinanzhof eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und trägt zur Klärung von strittigen Steuer- und Zollfragen bei. Der BFH entscheidet über Beschwerden gegen Urteile der Finanzgerichte und trägt damit maßgeblich zur Fortentwicklung und zur einheitlichen Anwendung des Steuer- und Zollrechts bei. Er agiert als letzte nationale Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und liefert somit grundlegende Entscheidungen und Richtlinien für die steuerliche Praxis in Deutschland. Zudem zählt der Bundesfinanzhof zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der BFH eine bedeutende Position im bundesdeutschen Gerichtssystem ein. Jeder dieser Gerichtshöfe ist für einen bestimmten Rechtsbereich zuständig, und der Bundesfinanzhof ist dabei die entscheidende Instanz für alle Fragen im Bereich Steuer- und Zollrecht. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs haben daher nicht nur Einfluss auf einzelne Steuerpflichtige und Unternehmen, sondern formen die Rechtsanwendung und -interpretation in diesen Bereichen auf einer breiten Ebene.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), mit Sitz in Luxemburg, ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er spielt eine entscheidende Rolle in der Rechtsordnung der EU, da er laut Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) dafür sorgt, dass "das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge" gewahrt bleibt. Mit anderen Worten, der EuGH stellt sicher, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert und angewandt wird, und trägt damit zur Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit in der gesamten Union bei. Insbesondere in steuerlichen Fragen hat der Europäische Gerichtshof in jüngster Zeit vermehrt an Bedeutung gewonnen. Dies liegt vor allem an der Harmonisierung der Umsatzsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Dadurch entstehen oft Fragen zur Auslegung dieser Richtlinie, die letztendlich vom EuGH geklärt werden müssen. Dabei geht es häufig um die korrekte Anwendung der Umsatzsteuer in grenzüberschreitenden Sachverhalten oder um die Vereinbarkeit nationaler Umsatzsteuerregelungen mit EU-Recht. Die Entscheidungen des EuGH in diesen Fragen haben weitreichende Auswirkungen und formen maßgeblich das Umsatzsteuerrecht in der gesamten EU.