Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung
Laut dem Bundesfinanzhof sind Einzelhändler dazu verpflichtet sämtliche Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und die Kasseneinzeldaten bei einer Außenprüfung der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Detaillierte Kassenprüfung im Einzelhandel
Die Finanzverwaltung ist im Rahmen einer Außenprüfung jederzeit dazu berechtigt Zugriff auf Kasseneinzeldaten zu nehmen. Dies Beschloss der Bundesfinanzhof anhand eines Einzelfalls. Dabei hatte eine buchführungspflichtige Apotheke der Finanzbehörde den Datenzugriff auf ihre Warenverkäufe verweigert. Als Begründung führte das Unternehmen auf, dass sie nicht zu Einzelaufzeichnungen verpflichtet seien. Die Apotheke hatte ihre Tageseinnahmen über modulare PC-Registrierkassen erfasst, dann die Tagessumme ausgewertet und per Hand in ein Kassenbuch eingetragen. Laut Bundesfinanzhof sind jedoch die Einzelhändler dazu verpflichtet sämtliche Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, was bei der Verwendung einer PC Kasse durchaus zumutbar ist. Diese zeichnet in der Regel jeden einzelnen Barverkauf auf und speichert sie dauerhaft.