Die Vollstreckung bezeichnet den staatlichen Akt der zwangsweisen Durchsetzung eines Urteils oder einer behördlichen Entscheidung. Sie kann in unterschiedlichen Kontexten auftreten, wie beispielsweise in der Strafvollstreckung, Verwaltungsvollstreckung oder Zwangsvollstreckung.
In der Strafvollstreckung erfolgt die Durchsetzung rechtskräftiger Strafurteile durch staatliche Organe, um Sanktionen wie Freiheitsstrafen oder Geldstrafen zu vollziehen. Bei der Verwaltungsvollstreckung geht es hingegen um die zwangsweise Realisierung von Zahlungsansprüchen oder anderen Verpflichtungen im Verwaltungsrecht, beispielsweise die Eintreibung von Steuerschulden oder Bußgeldern. Die Zwangsvollstreckung schließlich umfasst die mit staatlichen Machtmitteln erzwungene Befriedigung von Ansprüchen, beispielsweise durch die Pfändung von Vermögenswerten oder die Einleitung von Zwangsversteigerungen. In allen Fällen stellt die Vollstreckung sicher, dass rechtskräftige Entscheidungen oder Ansprüche durchgesetzt werden und die entsprechenden Konsequenzen für die betroffenen Parteien erfolgen.
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