Überschusseinkünfte sind eine Kategorie von Einkunftsarten, bei denen der erzielte Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben berechnet wird. Diese Einkunftsarten umfassen verschiedene Einkommensquellen, darunter nicht selbständige Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung. Auch sonstige Einkünfte können zu den Überschusseinkünften zählen.
Bei nicht selbständiger Arbeit handelt es sich um Einkünfte, die aus abhängiger Beschäftigung erzielt werden, wie beispielsweise Gehälter oder Löhne. Kapitalvermögen umfasst Einkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen, die aus dem Besitz von Kapitalanlagen resultieren. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen durch die Vermietung von Immobilien oder anderem Eigentum. Sonstige Einkünfte können verschiedene Einkommensarten abdecken, die nicht in den anderen Kategorien eingestuft werden, wie beispielsweise Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder sonstige Einkünfte aus der privaten Vermögensverwaltung. Die Berechnung der Überschusseinkünfte erfolgt durch den Abzug der Ausgaben von den Einnahmen, wodurch der erzielte Gewinn ermittelt wird.
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