Steuerstraftaten umfassen verschiedene Handlungen, die gegen steuerliche Vorschriften verstoßen und als strafbare Handlungen eingestuft werden. Dazu zählen insbesondere die vorsätzliche Steuerhinterziehung, bei der Steuerpflichtige bewusst und absichtlich falsche Angaben machen oder Einnahmen und Vermögen vor den Steuerbehörden verheimlichen, um Steuern zu umgehen. Eine weitere Steuerstraftat ist die Steuerverkürzung, bei der die Steuerpflichtigen ihre steuerlichen Verpflichtungen absichtlich nicht erfüllen, indem sie zum Beispiel unzutreffende Angaben machen oder Aufzeichnungen manipulieren, um eine geringere Steuerlast zu erreichen.
Auch der Bannbruch, also die Steuerhehlerei in Form von Erwerb, Besitz oder Veräußerung von unrechtmäßig erlangten Waren oder Gütern, sowie die Steuerzeichenfälschung gehören zu den Steuerstraftaten. Diese Straftaten beinhalten den illegalen Handel mit Produkten, bei denen Steuermarken oder Kennzeichnungen gefälscht oder umgangen werden, um Steuern zu hinterziehen. Steuerstraftaten sind in der Regel mit erheblichen Strafen verbunden, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, und dienen der Abschreckung und dem Schutz der Steuergerechtigkeit. Die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten liegt in der Zuständigkeit der entsprechenden Strafverfolgungsbehörden und der Justiz.
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