Die Steuererklärung ist ein formaler Akt, bei dem Steuerpflichtige dem Finanzamt die relevanten steuerlichen Informationen übermitteln. Dies erfolgt in der Regel auf einem amtlichen Vordruck, der vom Finanzamt bereitgestellt wird. Die Steuererklärung dient dazu, dem Finanzamt die notwendigen Angaben zu den steuererheblichen Tatsachen zu machen, wie beispielsweise das zu versteuernde Einkommen, die abzugsfähigen Ausgaben oder die steuerrelevanten Einnahmen. Dabei haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre Steuererklärung entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen. Die elektronische Übermittlung gewinnt dabei zunehmend an Beliebtheit, da sie in der Regel schneller und effizienter ist.
In der Steuererklärung können Steuerpflichtige auch Belege beifügen, um ihre Angaben zu untermauern und zu dokumentieren. Hierzu gehören beispielsweise Lohnbescheinigungen, Kontoauszüge oder Rechnungen. Die Beifügung von Belegen kann dazu beitragen, dass die Angaben in der Steuererklärung plausibel und nachvollziehbar sind. Nach Einreichung der Steuererklärung prüft das Finanzamt die eingereichten Informationen und berechnet die festzusetzende Steuer. Die Steuererklärung bildet somit die Grundlage für die Ermittlung der individuellen Steuerlast eines Steuerpflichtigen und ist ein wesentlicher Bestandteil des steuerlichen Melde- und Verfahrensrechts.
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