Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen unter Lebenden erhoben wird. Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer, die erst nach dem Tod des Erblassers anfällt, greift die Schenkungsteuer bereits bei Übertragungen von Vermögen zu Lebzeiten. Dabei unterliegen bestimmte Vermögenswerte wie Geld, Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmen der Besteuerung. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
Die Schenkungsteuer ist eine eigenständige Erhebungsform, die jedoch eng mit der Erbschaftsteuer verknüpft ist. Während die Erbschaftsteuer auf den Erwerb von Vermögen durch den Tod einer Person abzielt, setzt die Schenkungsteuer bei freiwilligen Übertragungen von Vermögen an. Beide Steuern haben gemeinsame Regelungen und Schwellenwerte, sodass sowohl Schenkungen als auch Erbschaften innerhalb eines bestimmten Zeitraums addiert werden können, um die Steuerbelastung zu ermitteln. Die Schenkungsteuer hat das Ziel, eine gerechte Besteuerung von Vermögensübertragungen sicherzustellen und Missbrauch oder Umgehung von Steuern durch Schenkungen zu verhindern.
Unsere Öffnungszeiten
Mo, Di, Do und Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Mo – Do
13:00 – 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.