Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen unter Lebenden erhoben wird. Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer, die erst nach dem Tod des Erblassers anfällt, greift die Schenkungsteuer bereits bei Übertragungen von Vermögen zu Lebzeiten. Dabei unterliegen bestimmte Vermögenswerte wie Geld, Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmen der Besteuerung. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.
Die Schenkungsteuer ist eine eigenständige Erhebungsform, die jedoch eng mit der Erbschaftsteuer verknüpft ist. Während die Erbschaftsteuer auf den Erwerb von Vermögen durch den Tod einer Person abzielt, setzt die Schenkungsteuer bei freiwilligen Übertragungen von Vermögen an. Beide Steuern haben gemeinsame Regelungen und Schwellenwerte, sodass sowohl Schenkungen als auch Erbschaften innerhalb eines bestimmten Zeitraums addiert werden können, um die Steuerbelastung zu ermitteln. Die Schenkungsteuer hat das Ziel, eine gerechte Besteuerung von Vermögensübertragungen sicherzustellen und Missbrauch oder Umgehung von Steuern durch Schenkungen zu verhindern.
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