Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird direkt an der Quelle, also beim Arbeitnehmer, erhoben. Der Arbeitgeber hat dabei die Pflicht, die Lohnsteuer für jeden seiner Arbeitnehmer individuell zu berechnen und direkt vom Bruttolohn abzuziehen. Die Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt verschiedene individuelle Faktoren wie das Gehalt, die Steuerklasse, den Familienstand und etwaige Freibeträge. Nachdem die Lohnsteuer einbehalten wurde, führt der Arbeitgeber sie direkt an das zuständige Finanzamt ab. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Großteil der Einkommensteuer bereits im Laufe des Jahres erhoben wird.
In der jährlichen Einkommensteuererklärung wird dann die endgültige Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers ermittelt. Dabei werden neben dem Lohn auch andere Einkünfte berücksichtigt, die der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres erzielt hat. Wenn die während des Jahres einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer, erhält der Arbeitnehmer eine Rückerstattung. Ist die einbehaltene Lohnsteuer hingegen niedriger als die tatsächliche Einkommensteuerschuld, muss der Arbeitnehmer eine Nachzahlung leisten. Daher dient die Lohnsteuer letztlich als eine Art Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer.
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