Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer, die Einkünfte aus Kapitalvermögen betrifft. Dazu zählen beispielsweise Dividenden, Zinseinnahmen oder auch Kursgewinne. In Deutschland wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle erhoben – das heißt, sie wird meist von dem Kreditinstitut, dem Fonds oder der Kapitalgesellschaft einbehalten, welche die Kapitalerträge auszahlen. Aufgrund dieser direkten Erhebung bei der Quelle wird die Kapitalertragsteuer auch als Quellensteuer bezeichnet.
Die Kapitalertragsteuer kann sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen relevant sein. Bei natürlichen Personen kann sie im Rahmen der Einkommensteuer eine Rolle spielen, bei juristischen Personen im Kontext der Körperschaftsteuer. Ein wesentliches Merkmal der Kapitalertragsteuer ist, dass sie auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet wird. Bei niedrigerem persönlichem Steuersatz kann unter bestimmten Umständen eine teilweise Erstattung der Kapitalertragsteuer erfolgen. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen sind dabei im Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz festgehalten.
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