Der Europäische Gerichtshof (EuGH), mit Sitz in Luxemburg, ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er spielt eine entscheidende Rolle in der Rechtsordnung der EU, da er laut Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) dafür sorgt, dass „das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ gewahrt bleibt. Mit anderen Worten, der EuGH stellt sicher, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert und angewandt wird, und trägt damit zur Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit in der gesamten Union bei.
Insbesondere in steuerlichen Fragen hat der Europäische Gerichtshof in jüngster Zeit vermehrt an Bedeutung gewonnen. Dies liegt vor allem an der Harmonisierung der Umsatzsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Dadurch entstehen oft Fragen zur Auslegung dieser Richtlinie, die letztendlich vom EuGH geklärt werden müssen. Dabei geht es häufig um die korrekte Anwendung der Umsatzsteuer in grenzüberschreitenden Sachverhalten oder um die Vereinbarkeit nationaler Umsatzsteuerregelungen mit EU-Recht. Die Entscheidungen des EuGH in diesen Fragen haben weitreichende Auswirkungen und formen maßgeblich das Umsatzsteuerrecht in der gesamten EU.
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