Briefkastenfirma ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden durch die Briefkastenfirma ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung. Die Gründe zur Installation einer Briefkastenfirma müssen nicht immer krimineller Natur sein, sondern können auch wirtschaftliche Hintergründe (z.B. Bestimmungen eines ausländischen Kunden nur mit inländischen Firmen zusammenzuarbeiten) oder steuerrechtliche (z.B. Installation einer Zwischengesellschaft, weil Deutschland mit der Gesellschaft des Ursprungslandes kein Doppelbesteuerungsabkommen hat) haben.
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