Menü

Klage vor dem Finanzgericht

Voraussetzung für die Klage gegen den Steuerbescheid

Die wichtigste Voraussetzung, um gegen Ihren Steuerbescheid Klage einreichen zu können ist die so genannte Klagebefugnis. Befugt ist nach Finanzgerichtsordnung diejenige Person, die am Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben hat. Wurde der Einspruch des Steuerzahlers abgelehnt, ist dieser berechtigt höchstpersönlich gegen das Finanzamt zu klagen.

Zudem ist auch die gerichtliche Zuständigkeit eine Voraussetzung für die Klage. Da es bei der Einspruchsentscheidung um Steuerrecht geht, muss die Klage gegen den Steuerbescheid vor ein Finanzgericht gebracht werden. Zuständig ist demzufolge das Finanzgericht, in dessen Bezirk das zu verklagende Finanzamt gelegen ist.

Da bei der Einreichung einer Klage immer eine reelle Person verklagt werden muss, ist es sinnvoll als Gegenpartei die Amtsleitung anzugeben. Die Finanzamtsvorsteher sind verantwortlich, wenn ihre Mitarbeiter Bescheide erlassen bzw. Einspruchsentscheidungen schreiben.

Hinweis: Steuerlaien verlieren bei diesem umfangreichen gerichtlichen Verfahren schnell die Übersicht. Ziehen Sie deshalb einen Steuerberater oder Anwalt hinzu!

Unsere Leistungen im Hinblick auf eine Klage vor dem Finanzgericht

  • Vollständige Vertretung vor Gericht in steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • Erstellung der Klageschrift
  • Führung jeglichen Schriftverkehrs
  • Beistand vor Gericht

Mehr Informationen zur steuerrechtlichen Klage vor dem Finanzgericht

Für mehr Informationen zur gerichtlichen Klage gegen Ihren Steuerbescheid können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular erreichen oder telefonisch während unseren Geschäftszeiten unter 0 90 90 / 96 97 - 0.