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Einspruch gegen Steuerbescheid

Steuerbescheid unbedingt auf Fehler prüfen

Wer seinen Steuerbescheid nicht auf Fehler prüft, verschenkt möglicherweise bares Geld. Die Finanzbeamten sind eben auch nur Menschen und nicht selten unterläuft ihnen bei der Prüfung der eingereichten Einkommensteuer ein Missgeschick. Ohne einen Einspruch würden diese oftmals nur Flüchtigkeitsfehler nie aufgedeckt werden. Deshalb scheuen Sie sich nicht davor Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen.

Unsere Leistungen beim Einspruch gegen Steuerbescheide

  • Überprüfung des Steuerbescheids
  • Bei Bedarf Einlegung von Einspruch mit Begründung
  • Erhalt auf Zustellungsvollmacht des Steuerbescheides vom Finanzamt
  • Eintragung in das Fristenkontrollbuch
  • Laufende Überwachung der Fristen
  • Bei anhängigen Klagen Beantragung von Ruhen des Verfahrens
  • Laufende Kontrolle des Verfahrenstandes

Hinweis: Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid verläuft auf Ebene des Finanzamtes, d.h. im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens

Mehr Informationen zum Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid

Für mehr Informationen zum außergerichtlichen Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular erreichen oder telefonisch während unseren Geschäftszeiten unter 0 90 90 / 96 97 - 0.