Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen die Erstellung der Lohnbuchhaltung sowie die laufende Abrechnung von Mitarbeitern gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen aller Rechtsformen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Mit Besonderheiten der Abrechnung von Mitarbeitern deutscher Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie von ins Ausland entsandten Mitarbeitern deutscher Unternehmen sind wir ebenso vertraut wie mit der Erstellung der Lohnabrechnung von Angestellten gemeinnütziger Organisationen, Baulöhnen oder der Beschäftigung von Hilfen in Privathaushalten über das sog. Haushaltsscheck-Verfahren.
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge arbeiten wir mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen. Hierdurch ist sowohl der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekt durch unsere Kanzlei und der rechtliche, sowie Produkttechnische Aspekt durch unsere Partner gegeben. Sie erhalten daher, falls Sie dies wünschen, eine individuelle Erstellung der Lohnbuchhaltung aus einer Hand.
Im Zuge der Erstellung der Lohnbuchhaltung werden Ihre Lohnsteuer Anmeldung, sowie die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung durch uns erstellt und elektronisch über ein digitales Belegwesen, das DATEV-Rechenzentrum sicher an das Finanzamt bzw. die jeweiligen Krankenkassen übermittelt. Auch hier müssen Sie sich nach Übergabe der Unterlagen / Informationen um nichts mehr kümmern.