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Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Schnelle und sichere Übermittlung der Jahresabschlüsse

Allgemein besteht in Deutschland seit dem 13. Jahrhundert mit der Einführung frei einsehbarer Grundbücher Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht. Bestimmte Unternehmen sind heute verpflichtet Ihre Jahresabschlüsse (verkürzt oder ausführlich, je nach Größe) im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Durch die Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) ab dem 01.01.2007 war diese Verpflichtung erstmals tatsächlich praktikabel durchführbar und ist seitdem für alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, welche als unbeschränkt haftenden Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft haben verpflichtend. Diese Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist immer bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfüllen.

Über das Internetportal des Unternehmensregisters sind die eingereichten Unterlagen öffentlich einsehbar. Die Software der Justizverwaltung überwacht die Einhaltung dieser Pflicht, damit eine kontinuierliche und vollständige Publikation der offenlegungspflichtigen Jahresabschlüsse gewährleistet wird. Eine Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird seit Januar 2008 sogar mit einem Ordnungsverfahren vom Bundesamt für Justiz bestraft.

Sonderleistung: Erstellung einer verkürzten Veröffentlichungsbilanz
Um den Aufwand und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses stehen, möglichst gering zu halten, unterstützen wir Sie bei der gesamten Abwicklung der Veröffentlichung Ihrer Jahresabschlüsse, von der Erstellung der Veröffentlichungsbilanz, der sicheren Übermittlung über DATEV an den Bundesanzeiger Verlag, bis zur abschließenden Kontrolle Ihrer Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Wir bieten als Sonderleistung auch die Erstellung einer separaten Veröffentlichungsbilanz, dass bedeutet einer so weit als möglich konsolidierten Bilanz, inklusive Anhang an. Hierin liegt der Vorteil, dass nur das Wichtigste veröffentlicht wird und nur wenig eingesehen werden kann.

Service: Sichere Übermittlung der Daten über DATEV an den elektronischen Bundesanzeiger

Wenn Sie sich für eine schnelle und sichere Übermittlung Ihrer Jahresabschlüsse über uns interessieren und noch mehr Informationen zur Veröffentlichung Bundesanzeiger bekommen möchten, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.