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Sonderbilanz und Unternehmensbewertung

Sonderbilanz im Zuge der Gesamtbilanz erstellen

Die Sonderbilanz betrifft das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer mitunternehmerischen Personengesellschaft.  Das Resultat der Sonderbilanz ist ein Betriebsvermögensvergleich, der die zweite Stufe des steuerlichen Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft darstellt. Das steuerliche Betriebsvermögen umfasst das der Gesellschaft gehörige Vermögen – auch als Gesamthandsvermögen bezeichnet – zusammen mit Wirtschaftsgütern, die sich im Eigentum des Gesellschafters bzw. Mitunternehmers befinden und als Sonderbetriebsvermögen zu bewerten sind. Alle Gewinne und Verluste, die sich aus dem Sonderbereich ergeben, das heißt alle Sonderbetriebseinnahmen und –ausgaben, sind als bezogene Einkünfte komplett dem Mitunternehmer (Eigentümer) zuzurechnen. Diese werden schließlich in einer Sonderbilanz und Sonder-GuV für den Mitunternehmer aufgestellt.

Die Gesamtbilanz zur Bestimmung des steuerlichen Gesamtgewinns einer Personengesellschaft bzw. Mitunternehmerschaft setzt sich demnach aus der Steuerbilanz, einschließlich der Ergänzungsbilanz und zuzüglich der Sonderbilanzen der Mitunternehmer zusammen.

Wir stehen beratend bei der Ausgestaltung des Firmenkonstrukts, vor allem des Ausweises von werthaltigem Vermögen getrennt von insolvenzgefährdetem Gesamthandsvermögen als Sonderbetriebsvermögen, zur Seite.

Mehr Informationen zur Sonderbilanz

Für mehr Informationen zur Sonderbilanz erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.