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Handelsbilanz und gesetzliche Vorschriften

Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind zur Aufstellung eines, den gesetzlichen Regelungen des HGB entsprechenden, Jahresabschlusses verpflichtet. Für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und eG) sind außerdem die entsprechenden erweiternden gesetzlichen Vorschriften des HGB bzw. der jeweiligen zusätzlichen Gesetze (GmbHG, AktG, GenG) zu beachten.

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Wir erstellen Ihnen die Handelsbilanz nach Maßgabe dieser gesetzlichen Vorschriften. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.