Jahresabschluss
Wir erstellen den Jahresabschluss (d.h. Steuerbilanzen, Einnahmenüberschussrechnungen, Sonderbilanzen und Handelsbilanzen) für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gehen wir insbesondere auf die neu hinzugekommenen Schwierigkeiten aber auch Chancen durch das BilMoG ein.
Mit den besonderen Anforderungen inländischer Niederlassungen und Betriebstätten ausländischer Unternehmen sowie verschiedener Branchen und Berufsgruppen im Rahmen des Jahresabschlusses (z.B. Ärzte, Architekten, Bauunternehmungen, Investmentgesellschaften, Versicherungsmaklern, regenerativer Energien, sonstige Freiberufler und gemeinnützige Organisationen) sind wir bestens vertraut.
Bei der für Kapitalgesellschaften jährlich durchzuführenden Pflicht-Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger achten wir besonders darauf nur die Mindestangaben unserer Mandanten preiszugeben. Für diesen Zweck erstellen wir aus der eigentlichen Bilanz heraus eine Veröffentlichungsbilanz aus welcher nur der zu veröffentlichende Mindestinhalt der Bilanz ersichtlich ist.