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Unternehmensgründung in Rain am Lech und Neuburg an der Donau

Im Rahmen der Beratung für Unternehmensgründung in Neuburg und Rain helfen wir Existenzgründern bei der steuerlich optimalen Rechtsformwahl, der Erstellung einer Unternehmensplanung, bzw. dem Businessplan sowie der Finanzierung des neuen Engagements mit Eigen- und Fremdkapital und hybriden Finanzierungsinstrumenten. Dabei werden die öffentlichen Fördermittel und der Existenzgründerzuschuss natürlich mit berücksichtigt. Wir untersuchen bei der Beratung für Unternehmensgründungen in Rain und Neuburg auch, ob die geplante Maßnahme für den Existenzgründer überhaupt tragfähig ist. Daneben erstellen wir in Zusammenarbeit mit dem Existenzgründer Ertrags-/ Rentabilitätsanalysen.

Ebenso begleiten wir Sie bei der Übernahme und der Neuorganisation von unternehmerischen Funktionen im Rahmen eines Outsourcings aus bestehenden Unternehmenseinheiten.

Für inländische und ausländische Unternehmen gründen wir Repräsentationsbüros, Zweigstellen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften in unterschiedlicher Rechtsform. Auch beraten wir Sie im Rahmen der Unternehmensgründung in Neuburg und Rain auch bei der Gründung von Kooperationen und Joint Ventures und der Beteiligung an bereits bestehenden Unternehmen.

Businessplan für Ihre Neugründung

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines Businessplans für die geplante Neugründung. Derartige Businesspläne sind oft für Banken, Zuschüsse oder Fördermittel im Rahmen von Existenzgründungen, Unternehmensneugründungen oder Unternehmenserweiterungen erforderlich. Hierbei können wir auf umfangreichste Branchenkennzahlen und –trends der DATEV-Datenbanken zurückgreifen. Daneben können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung genau sagen „worauf es ankommt“.

Tragfähigkeitsanalyse & Ertrags-/Rentabilitätsanalyse

Eine der wichtigsten Beratungsleistung unserer Kanzlei bei Gründungsberatungen ist die Tragfähigkeitsanalyse im Rahmen der Ertragsanalyse/Rentabilitätsanalyse. Hierbei werden von uns die aus einem persönlichen Gespräch mit dem Existenzgründer / Unternehmensgründer gewonnenen Informationen (prognostizierter Umsatz bzw. Berechnung des voraussichtlichen Umsatzes aus diversen Schlüsselangaben, sowie die grundlegenden Ausgaben, wie z. B. Raum- und Personalkosten) aufbereitet und daraus eine mindestens 3-jährige Ertragsvorschau erstellt. Erstellung der Tragfähigkeitsanalyse Die Erstellung der Tragfähigkeitsanalyse erfolgt aus den tatsächlich bereits vorhandenen Informationen, Erfahrungen der Vergangenheit bzw. branchenüblichen Kennzahlen. Aus dieser Ertragsvorschau, welche dann einen voraussichtlichen Gewinn ausgibt, wird weiter ermittelt, ob die geplante Maßnahme und der tatsächliche Lebensunterhalt des Existenzgründers durch die voraussichtlichen Gewinne gedeckt werden können. Hier bedeutet die Erzielung eines voraussichtlichen Gewinns nicht sofort, dass die Maßnahme tragfähig ist. Vielmehr müssen sich bei einer Ertragsanalyse/Rentabilitätsanalyse die Fragen gestellt werden, ob mit dem voraussichtlichen Gewinn: Eventuelle Darlehenstilgungen Private Versicherungen, wie vor allem die Krankenversicherung Eine vernünftige Altersvorsorge Die Kosten der privaten Lebensführung bezahlt werden können. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird von uns eine Ertrags-/ Rentabilitätsvorschau, eine Investitionsplanung und ein Kapitaldienst für eventuelle Fremdmittel erstellt. Hieraus wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch ausführlich die Tragfähigkeit der Maßnahme erläutert.

Rechtsformwahl - Die richtige Rechtsform für Existenzgründer

Die Findung der richtigen Rechtsform ist für den Existenzgründer oft beschwerlich, da die betroffenen sich meistens über die Konsequenzen der Wahl einer bestimmten Rechtsform nicht im Klaren sind. Insbesondere Steuer- und Haftungsrechtlich bestehen sehr große Unterschiede zwischen den möglichen Rechtsformen. Wir bringen die Grundintentionen (Haftungsproblematik, Steuerbelastung, Freiberufler, Zusammenschluss mehrerer Existenzgründer zu einer Gesellschaft, Unternehmensgruppe) des Existenzgründers in einem persönlichen Gespräch in Erfahrung und beraten aus diesen Fakten zur Rechtsformwahl. Folgen der falschen Rechtsformwahl Unsere Erfahrung zeigt, dass oft völlig falsche Vorstellungen mancher Rechtsformen vorherrschen. Insbesondere bei Personenzusammenschlüssen wird vielmals der „einfache“ Weg über die GbR gewählt. Hier ist den Gesellschaftern zum großen Teil jedoch nicht klar, dass Sie für Fehler Ihres Geschäftspartners bis in das Privatvermögen, und zwar unbeschränkt, haften können. Andererseits wählen Existenzgründer oft die Rechtsform der GmbH und eine Haftungsbeschränkung zu erreichen, obwohl die Haftungsrisiken in der betroffenen Branche minimal sind und es vorerst die Verwaltungstechnisch billigere Alternative der Einzelfirma wohl auch „getan“ hätte. Die Wahl einer falschen oder zumindest ungünstigeren Rechtsform ist dann in der Regel nur noch mit größerem Aufwand zu korrigieren. Aus diesem Grund wird in die Rechtsformberatung bei Existenzgründern in unserer Kanzlei größtes Augenmerk gelegt.

Existenzgründungszuschuss - Anforderungen und Unterstützung

Wir haben bereits zahlreiche Existenzgründungen von der ersten Grundidee bis hin zur Geschäftseröffnung und den vielmals nachfolgenden Erfolg begleitet. Oft sind derartige Existenzgründungen mit der Beantragung eines Existenzgründungszuschusses verbunden. Was benötigt man für einen Existenzgründungszuschuss? Hierfür benötigt der Existenzgründer neben einem Businessplan, sowie einer Ertrags- und Investitionsvorschau die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Steuerberater, sowie Steuerberatungsgesellschaften sind von den Arbeitsämtern als fachkundige Stellen zugelassen. Wir können daher die in der Regel positive Stellungnahme zur geplanten Existenzgründung im Rahmen der Mithilfe bzw. Erstellung des Businessplans und der Ertrags- und Investitionsvorschau erteilen. Sie haben dabei den Vorteil alle benötigen Unterlagen aus einer Hand zu erhalten; ganz unkompliziert und immer persönlich beraten.