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Zahllast

Der Begriff Zahllast stammt steuerrechtlich vor allem aus dem Umsatzsteuerrecht. Zahllast bezeichnet dort den Unterschied zwischen der zu zahlenden Umsatzsteuer und der anzurechnenden Vorsteuer. Der an das Finanzamt zu zahlende Betrag aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird Zahllast genannt.