Vollstreckung
Unter Vollstreckung versteht mit die Erzwingung eines Urteils durch staatliche Organe (Strafvollstreckung), die zwangsweise Durchsetzung von Zahlungsansprüchen durch eine zuständige Vollstreckungsbehörde (Verwaltungsvollstreckung) oder die mit Machtmitteln des Staates erzwungene Befriedigung eines Anspruchs (Zwangsvollstreckung).