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Vollmacht

Eine Vollmacht ist die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Zur Übernahme von steuerlichen Mandanten bedürfen wir einer solchen Vollmacht. An einer Vollmacht sind mindestens zwei Rechtssubjekte beteiligt. Diese nennt man Vollmachtgeber der oder die Bevollmächtigten.