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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der vorgenannten Steuern. Bereits 1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt.