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Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer fällt bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter an. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und ist auf die Einkommensteuer anrechenbar. Die Kapitalertragsteuer ist also Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.