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Haftungsbescheid

Ein Haftungsbescheid nimmt eine andere Person (in der Regel den Gesellschafter) für die Steuer des ursprünglichen Schuldners (in der Regel eine Gesellschaft) in Haftung. Für die Inanspruchnahme eines Haftungsbescheides müssen triftige Gründe (wie z.B. Betrug) vorliegen. Der Haftungsbescheid wirkt deklaratorisch.