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Empfangsbevollmächtigter

Ein Empfangsbevollmächtigter im Sinne des Steuerrechts ist die Person, welche vom Finanzamt als Vertreter (z.B. einer Gesellschaft) bzw. Postempfänger (z.B. der Steuerberater) angesehen wird. Ein Empfangsbevollmächtigter muss der auffordernden Behörde gegenüber benannt werden.