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Ihr Wechsel zu ZAWI Treuhand Rain

Der Wechsel zur ZAWI-Treuhand Rain  – viel einfacher als Sie denken:

Machen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse, schließlich geht es um Ihr Geld. Dennoch fällt vielen Mandanten ein Steuerberaterwechsel schwer, da in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Auch glauben viele, ein Wechsel sei mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Dabei ist es tatsächlich sehr einfach. Wir übernehmen als Steuerkanzlei gerne die diesbezüglichen Formalitäten für Sie.

Wann macht ein Steuerberaterwechsel Sinn?

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Steuerberaters oder der Steuerkanzlei sprechen. Hier die wichtigsten:

 

  • Mangelhafte Beratung durch den Ansprechpartner oder Steuerberater
  • Schlechter Service (z.B. bei Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen, Zuverlässigkeit)
  • Die Beratung genügt nicht Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet
  • Die Kosten scheinen zu hoch
  • Umzug oder Betriebsverlagerung
  • Der Steuerberater geht in den Ruhestand oder Kanzleiaufgabe

Worauf Sie beim Wechsel achten sollten

Sie würden gerne zu uns wechseln? Darüber freuen wir uns und übernehmen Sie als neuen Mandanten grundsätzlich jederzeit zum Monatswechsel. Falls Sie bislang bei einer anderen Steuerkanzlei betreut werden, beachten Sie bitte folgende Punkte:

 

  • Kündigen Sie vor dem Wechsel, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt.
  • Wurden alle Rechnungen an den bisherigen Steuerberater beglichen? Bei Nichtbezahlung können sonst Unterlagen einbehalten werden.
  • Etwaige Haftungsansprüche gegen die bisherige Kanzlei bleiben bestehen.

Der Wechsel zu uns beginnt mit einem Termin

Im Rahmen des Termins erhalten Sie von uns ein Formular, mit dem Sie die Vertretungsvollmacht Ihres bisherigen Steuerberaters oder der bisherigen Steuerkanzlei widerrufen. Gleichzeitig unterzeichnen Sie die neue Vertretungsvollmacht für unsere Kanzlei.
Den Widerruf an Ihren alten Steuerberater leiten wir gerne für Sie weiter. Auch werden wir Ihre Mandantenakte bei Ihrem alten Steuerberater anfordern. Damit verfügen wir über sämtliche Daten und Dokumente, die der Steuerberater von Ihnen oder für Sie hat. Nicht dazu gehören der Schriftwechsel zwischen dem Steuerberater und Ihnen oder Dritten sowie interne Arbeitspapiere, Telefonnotizen, Duplikate von Unterlagen etc.

Des Weiteren erhalten wir die folgenden Auswertungen – meist über die DATEV-Software:

  • Gesamte Buchhaltung des laufenden Geschäftsjahres
  • Bilanzen der vergangenen drei Jahre
  • Summen- und Saldenlisten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Bankauszüge und Belege
  • Liste bestehender Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber Kunden und Lieferanten (OPOS-Listen)
  • Darstellung der Vermögenssituation
  • Auflistung des Anlagevermögens
  • Personalübersicht

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was wir für Sie tun können? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für das kostenlose Erstgespräch!

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