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Wichtige Informationen für Gaststätten

05.03.2021

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2022 verlängert

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundestag am Freitag, 26.02.2021 das Dritte Coronahilfe-Steuergesetz verabschiedet hat.

Dieses lautet wie folgt zu Ihrer Info:

„Für Gaststätten wurde der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.“
„Für Unternehmen und Selbstständige wurde der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, aber auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Der Finanzausschuss hatte den Koalitionsentwurf am 24. Februar dahingehend geändert, dass auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird. Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.“
Quelle: Internetseite des Bundestags