Menü

Überbrückungshilfe III Plus

27.08.2021

 

Vor Kurzem ist die vierte Phase der Überbrückungshilfe angelaufen. Wir wollen Sie daher über die neuesten Gegebenheiten informieren.

Treffen nachfolgende Kriterien auf Sie zu, möchten wir Sie bitten, mit uns in Kontakt zu treten (falls nicht bereits geschehen). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Mithilfe benötigten. Aus organisatorischen Gründen ist eine automatische Prüfung im Einzelfall nicht möglich.

Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis September 2021.

Antragsberechtigung:

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt, die folgendes Kriterium erfüllen:

  • Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 (bspw. der Monat Juli 2021 wird mit dem Monat Juli 2019 verglichen)

Nicht antragsberechtigt sind außerdem:

  • Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
  • Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2020 gegründet wurden und
  • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb.

Eine Antragstellung ist weiterhin ausschließlich durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer möglich. Für die Hilfestellung und den damit für uns verbundenen zeitlichen Aufwand für die Antragsstellung inklusive der Schlussrechnung können wir Ihnen netto 1.000,00 EUR (pauschal) anbieten. Die Kosten für die Beantragung können Sie im Rahmen der Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III Plus anteilig geltend machen. Sollte im Vorfeld eine Prüfung durch Sie gewünscht werden, ohne dass es zur Antragstellung kommt, erfolgt die Fakturierung nach Zeitaufwand.

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Förderhöhe:

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für maximal drei Monate beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate (Juli - September 2021) im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019.

Die Umsatzdefinition können Sie den FAQ’s (Punkt 1.3) im Detail entnehmen.

Die Überbrückungshilfe (4. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von

·         100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch

·         60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und

·         40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, gelten abweichende Regelungen.

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (4. Phase) für den jeweiligen Fördermonat.  

Alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe III Plus finden Sie HIER.

Die förderfähigen Fixkosten können dem FAQ Punkt 2.4 entnommen werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung