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Eckpunkte Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III

20.11.2020

Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium hat für die Novemberhilfe und die Überbrückungshilfe III weitere Eckpunkte bekannt gegeben

Novemberhilfe

 

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000,00 €; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000,00 €.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Plattform www.ueberbrueckungs-hilfe-unternehmen.de. Die Antragstellung muss durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.
  3. Die Antragstellung soll in der letzten November-Woche 2020 starten (voraussichtlich ab 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
  5. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen.

 

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfe wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

 

Beigefügt erhalten Sie die Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe.

 

Überbrückungshilfe II

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.
Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Auch die rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember muss bis zum 31. Januar 2021 erfolgen

 

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe als neues Förderelement enthalten wird, soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge voraussichtlich einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.

 

 

Alle Details zum Nachlesen finden Sie unter folgenden Link´s:

 

Fragen und Antworten zur Novemberhilfe und zur Neustarthilfe für Soloselbstständige

Pressemitteilung