Menü

Dezemberhilfe

29.01.2021

Antragstellung bis 31.03.2021 möglich!

Wir wollen Sie heute nochmals darüber informieren, dass Anträge für die Dezemberhilfe bis zum 31.03.2021 gestellt werden können.

 

Unter folgendem Link finden Sie alle Details rund um die Antragsberechtigung, die Fördersummen und die Antragstellung:

FAQ Corona-Hilfen

 

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen muss.

 

Bezüglich der Antragstellung werden wir wie bei der Novemberhilfe vorgehen. Sollten wir für Sie bereits einen Antrag auf Novemberhilfe gestellt haben werden wir – falls nicht schon geschehen- in den nächsten Tagen auf Sie zu kommen. Andernfalls bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.

Bitte beachten Sie, dass für die Überbrückungshilfe III das Antragsverfahren noch nicht eröffnet wurde. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen geschaffen.