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Corona-Soforthilfen: Warnung vor gefälschten E-Mails

04.05.2020

Konkret geht es  um – vermeintlich vom Ministerium – versendete E-Mails mit dem Betreff „Corona-Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“.

Wir möchten Sie mit unserer heutigen Rundschreiben vor gefälschten E-Mails zur Corona-Soforthilfe warnen!

 

Konkret geht es  um – vermeintlich vom Ministerium – versendete E-Mails mit dem Betreff „Corona-Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“.

Unternehmen werden aufgefordert, eine Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen und an den Absender zurückzusenden. Es handelt sich um eine gefälschte Nachricht, das Bayerische Landeskriminalamt ist bereits eingeschalten

 

Hier ein Beispiel einer gefälschten E-Mail:

 

Sehr geehrter Herr XY,

das Bayerische Staatsministerium hat Ihnen im Auftrag des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:

    Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".

    Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an dias Bayerische Staatsministerium teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit

Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an :

corona-zuschuss@stmwi-bayern.de.com    

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bayerisches Staatsministerium

für Wirtschaft, Landesentwicklung

und Energie

Prinzregentenstraße 28

80538 München

 

Bitte ignorieren Sie diese E-Mail! Rückfragen zur Soforthilfe-Anträgen erfolgen ausschließlich über die zuständige Bezirksregierung oder die Landeshauptstadt München. Offizielle E-Mails des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe stammen von der E-Mail-Adresse noreply@soforthilfe-corona.bayern.