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Corona: Soforthilfe Bund und Bayern // steuerfreie Prämien

31.03.2020

Soforthilfe und steuerfreie Prämien

Am 23.03.2020 hat die Bundesregierung weitere Instrumente beschlossen, die nun mit Hochdruck umgesetzt werden.

Für kleine Unternehmen (einschließlich Landwirte), Solo-Selbständige und Angehörige der freien Berufe, die durch die gegenwärtige Situation in Existenznöte kommen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm beschlossen.

Das Programm sieht Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern vor. Der maximale Zuschuss beträgt EUR 15.000,00 für drei Monate.

 

Auch bei der Soforthilfe des Bundes ist der Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise nachzuweisen:

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

 

Link zur Pressemitteilung, Seite des Bundesministeriums für Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe.html

 

Die Auszahlung der Soforthilfe des Bundes erfolgt durch die einzelnen Länder.

 

Folgend erhalten Sie einen Link zur Beantragung des Zuschusses in Bayern (zuständig: Regierungen und Landeshauptstadt München):

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

(Siehe „Corona-Soforthilfe der Bundesregierung“)

 

Die Staatsregierung arbeitet im Moment noch an der Abstimmung der Modalitäten mit der Bundesregierung.

Die Soforthilfe Bayern wird auf einen möglicherweise parallel dazu bestehenden Anspruch auf Soforthilfe aus dem Bundesprogramm angerechnet. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die bereits Mittel aus den Soforthilfen des Freistaat Bayern erhalten haben, können – sofern die bewilligten Mittel aus der Soforthilfe den entstandenen Liquiditätsengpass nicht vollständig kompensieren – dann auch einen Aufstockungsantrag aus dem Bundesprogramm stellen.

Doppelförderung ist allerdings nicht vorgesehen..

 

Voraussichtlich ab heute Nachmittag steht für beide Programme (Bund und Bayern) ein neuer Online-Antrag zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch Onlineanträge, diese können von der zuständigen Behörde vermutlich schneller bearbeitet werden.

Die aktuelle Entwicklung zur Antragstellung verfolgen Sie bitte auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe Link).

 

Freiberufler und Unternehmen, die bereits einen Förderantrag über das bayerische Programm gestellt haben, aber einen höheren Liquiditätsengpass haben, können laut unserem aktuellem Kenntnisstand ab ca. Ende April einen Änderungsantrag auf Gewährung der Differenz zwischen bisher beantragter/ausbezahlter Soforthilfe des Freistaats Bayern und der künftig höheren Fördersumme des Bundes beantragen.

 

Dadurch, dass die bayerische Soforthilfe mit dem Unterstützungsprogramm des Bundes passgenau abgestimmt wurde, ist Bayern in der Lage mittelständische Unternehmen noch besser zu unterstützen.

Im Laufe des heutigen Tages ist mit einem weiteren Beschluss zu rechnen, Firmen über 10 Mitarbeiter können durch die Soforthilfe Bayern ein höheres Förderungsvolumen als bisher in Anspruch nehmen:

https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43330/

 

Corona: Unsicherheit wegen Soforthilfe in Bayern – ein Artikel über die Voraussetzungen des Antrages im Hinblick auf den geforderten Liquiditätsengpass:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-unsicherheit-wegen-soforthilfen-in-bayern,RukRn4L

 

Steuerfreie Prämien für Arbeitnehmer bis zu EUR 1.500,00 steuerfrei:

Diese Prämie soll die Arbeitnehmer belohnen, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen. Momentan ist noch nicht klar, welche Branchen genau von diesem steuerfreien Bonus Gebrauch machen können.

Die Begünstigung soll zum Beispiel an Pflegekräfte, Kassiererinnen im Supermarkt, Ärzte in Krankenhäusern und LKW-Fahrern zu Gute kommen. Wir halten Sie über die Entwicklungen hierzu auf dem Laufenden.

 

Bleiben Sie gesund!