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Corona-Konjunkturpaket: Umsatzsteuersenkung und Überbrückungshilfe

05.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht. Die relevantesten Maßnahmen sind aus unserer Sicht die Senkung der Umsatzsteuer und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht. Die relevantesten Maßnahmen sind aus unserer Sicht die Senkung der Umsatzsteuer und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen.

Umsatzsteuersenkung

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 16 % bzw. 5 % soll vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Diese Maßnahme kann zwar einen gewissen positiven Effekt für Verbraucher und krisenbetroffene Unternehmen bringen, ist jedoch mit einem enormen Umstellungsaufwand bei Unternehmen verbunden.

Verschiedene logistische und organisatorische Änderungen sind erforderlich, die in den kommenden 4 Wochen umgesetzt werden müssen, z.B. die Änderung von Daueraufträgen für Mieten und Pachten usw., Änderungen der Preislisten, Updates von Fakturierungsanwendungen und von Registrierkassensystemen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kassenaufsteller bzw. Ihrem IT-Dienstleister schnellstmöglich in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen und zeitlich zu planen.

Weitreichendere Fragen rund um die angrenzenden Themen, wie die Behandlung und Schlussabrechnung bei Anzahlungen, Gutscheine, Teilleistungen etc., bedürfen unseres Erachtens der erhöhten Aufmerksamkeit. Wir werden in den nächsten Tagen eine Mandanteninformation ausarbeiten und Ihnen zukommen lassen.

Die unlängst für Unternehmen der Gastronomie und der Hotellerie angekündigte Steuersatzsenkung auf 7% für Speisen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 dürfte unseres Erachtens hiermit zunächst wieder überholt sein, sodass auch insoweit für das 2. Halbjahr der ermäßigte Steuersatz von 5% Anwendung finden dürfte, jedoch mit Auslaufen der Steuersatzsenkung ab dem 01.01.2021 auf 7% zurücksteigt.

Überbrückungshilfe

Eine weitere Unterstützungsmaßnahme stellt die neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen dar. Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten sollen mit einem Zuschuss zu den fixen Betriebskosten bis zu einem Betrag von 50.000,00 € monatlich unterstützt werden.

Erste Informationen über die Voraussetzungen und die Höhe der Förderungen finden Sie auf der Website der IHK für München und Oberbayern.

Zur Website

Hier sind die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen,

deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind

und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

 

Wie hoch soll die Förderung sein?

-          Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat.

-          Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.

-          Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

-          Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

-          Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen.

-          Überzahlungen sind zu erstatten.

 

Antragstellung

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

 

Ein entsprechendes Antragsformular ist aktuell noch nicht verfügbar, wird aber voraussichtlich in den nächsten Tagen bereitstehen. Sie können sich, sobald das Formular verfügbar ist, gerne bei uns melden.

 

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.