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Corona: Arbeitgeberinformation, Herabsetzung Steuer-Vorauszahlungen, Soforthilfe/Kredite

17.03.2020

Staatliche Maßnahmen und Möglichkeiten, welche Ihnen finanzielle Entlastung bringen können.

Arbeitgeberinformationen:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 56 Entschädigung

In einigen Tagen ist laut unserem aktuellen Kenntnisstand mit einem detaillierten Informationsschreiben bzw. einer Stellungnahme seitens der Regierung zu rechnen, welches das genaue Vorgehen erklären wird. Bei dieser gesetzlichen Regelung haben Sie als Arbeitgeber Anspruch auf eine staatliche Entschädigung, wenn Sie Mitarbeiter weiterbezahlen müssen, die als Verdachtsfälle (der genaue Gesetzestext lautet: Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger) in Quarantäne sind und von Ihnen weiterbezahlt werden müssen.

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Seitens der Regierung wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld leichter gemacht. Die Neuregelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft (Link: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kurzarbeitergeld-corona-101.html).  Sollten Ihnen Aufträge ausbleiben ist unsere Empfehlung das Kurzarbeitergeld schnellst möglichst zu beantragen. Da niemand die momentane Situation genau einschätzen kann, sollten Sie in Ihrem Antrag immer von einem kompletten Arbeitsausfall Ihrer Mitarbeiter ausgehen. Gefördert wird am Ende nur der tatsächliche Ausfall. Bitte beachten Sie, dass eine Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich ist.

  • Link zu den Erleichterungen:
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626
  • Link zur Beantragung von Kurzarbeitergeld sowie zu Informationen:
    https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
  • Link zur Beantragung „Anzeige über Arbeitsausfall“:
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
  • Link zur Zustimmung durch den Arbeitnehmer (Arbeitgeber ohne Betriebsrat):
  • https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-einfuehrung-und-beendigung-13-betriebe-ohne-betriebsrat_idesk_PI42323_HI569637..html

Bei Unternehmen mit Betriebsrat gelten gesonderte Bestimmungen.               

Herabsetzung Steuervorauszahlungen 2020:

Im Laufe des Tages werden wir für Sie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) auf EUR 0,00 rückwirkend ab dem I. Quartal 2020 beantragen. Bei einem genehmigten Antrag ist damit zu rechnen, dass bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet werden. Diese Möglichkeit wurde gestern Abend in einer Regierungserklärung aufgezeigt. Momentan ist mit einer Zustimmung Seitens des Finanzamts zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuer- und Lohnsteuervorauszahlungen weiterhin zu entrichten ist.

Sollen Sie mit dem Antrag auf Herabsetzung nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid!

Soforthilfen / Kredite für Unternehmen:

Sie erhalten heute noch eine weitere E-Mail von uns zum Thema Soforthilfen (lt. unserer derzeitigen Information zwischen 5.000 – 35.000 Euro). Des Weiteren werden wir Sie in dieser E-Mail über die Möglichkeiten von zinslosen Krediten informieren.

In diesen turbulenten Zeiten lassen wir Sie als unsere/n Mandant/in nicht alleine. Wir tun unser Bestes den Betrieb in der Kanzlei aufrechtzuerhalten. Allerdings zeigt sich bei uns natürlich nun auch eine vermehrte Anfrage zu o. g. Themen. Gerne stehen wir, wenn es uns möglich ist, mit Rat und Tat zur Seite, dennoch möchten wir Sie bitten die Beantragung (ausgenommen Herabsetzung Steuervorauszahlungen) selbst durchzuführen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.