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Corona: AG-Maßnahmen Corona Einzelhandel // Ausgangssperre

20.03.2020

Maßnahmen speziell für den Einzelhandel

Unser heutiges Rundschreiben zeigt Ihnen einige Arbeitgeber Maßnahmen speziell für den Einzelhandel auf. Aber auch für andere Branchen sind wertvolle Punkte enthalten.

 

Dieses Schreiben vom 19.03.2020 wurde uns ebenfalls von Herrn Dr. jur. Manfred Mayer der Kanzlei TOPJUS RECHTSANWÄLTE zur Verfügung gestellt.

Es werden einige Fragen zum Thema Kurzarbeit konkret von ihm beantwortet. Auch verschiedene Möglichkeiten einiger Finanzierungshilfen sind aufgeführt.

(Bitte beachten Sie, dass die Link´s im Infoschreiben laufend aktualisiert werden. Es kann sein, dass die aufgeführten Link´s nach einer kurzen Zeit nicht mehr funktionieren da die Betreiber die Website´s laufend aktualisieren.)

 

Wir gehen momentan davon aus, dass es ab nächster Woche eine zusätzliche Finanzierungshilfe der KFW gibt. Offiziell bestätigt ist das noch nicht, allerdings könnte es von Vorteil sein bis nächste Woche abzuwarten, natürlich soweit das in Ihrer momentane betriebliche Situation möglich ist.

 

Weiterhin wurde gerade von Ministerpräsident Markus Söder für den ganzen Freistaat eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Weg zur Arbeit zählt als triftiger Grund. Wir empfehlen Ihnen hier, Ihren Arbeitnehmern eine Bestätigung über den Arbeitsort auszustellen. Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage hierzu.

 

Soweit Sie nicht widersprochen haben, werden bereits seit Anfang der Woche die Herabsetzungen der für Sie in Frage kommenden Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) durch uns beantragt.

 

Falls Sie daneben die Beantragung einer Stundung der Umsatzsteuer- und Lohnsteuervorauszahlungen wünschen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Dies ist nur möglich, wenn Sie unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sind (siehe das beigefügte BMF-Schreiben vom 19.03.2020).

Wir empfehlen diese Stundungsmöglichkeiten nur im äußersten Notfall!

 

Zur Kontaktaufnahme hierzu bitten wir Sie uns eine E-Mail zu senden.

 

Bleiben Sie gesund!