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Achtung: Fristende für die Einreichung von Soforthilfeanträgen

28.05.2020

Soforthilfeanträge auf Bundesebene nur noch bis 31.05.2020 möglich.

Bitte  beachten Sie, dass eine Antragsstellung für Corona-Soforthilfen auf Bundesebene nur noch bis zum 31.05.2020 und auf Landesebene noch bis zum 30.06.2020 möglich ist.

Anträge können mit einem einheitlichen Antrag sowohl für die Soforthilfe-Programme des Bundes als auch für die des Freistaates Bayern eingereicht werden. Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das jeweils einschlägige Antragsformular. Sofern von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitiert werden soll, ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen.